Förderung durch die Krankenkassen

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,

wir bieten Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges Angebot an Kursen zu Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebots.
Gerne stellen wir Ihnen auch weiterhin nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine VHS-Teilnahmebescheinigung (ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20, SGB V) aus, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.
In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an VHS-Kursen von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Die Krankenkassen und eine in deren Auftrag arbeitende zentrale Prüfstelle legen dabei Erstattungskriterien zugrunde, die sich von den hohen Qualitätsstandards der Volkshochschulen unterscheiden. Inwieweit Kursinhalte und Qualifikationskriterien den Förderkriterien entsprechen, liegt im Beurteilungsermessen der einzelnen Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).

Die Volkshochschule stellt Teilnahmebescheinigungen für ihre qualitativ hochwertigen Gesundheitskurse – unabhängig von einer Registrierung bei der ZPP – aus. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Fragebögen der Krankenkassen können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht bearbeiten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis
Ihre vhs Bad Tölz